Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Mitglieder der Wasserwacht zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wasserrettung erwerben. In der Ausbildung zum Wasserretter erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen. Der Lehrgang, welcher mindestens 24 Unterrichtseinheiten umfasst, baut auf die Sanitätsausbildung und den Rettungsschwimmer im WRD auf.
Hier werden in der Theorie Themenbereiche wie z. B.
- Einsatztaktik
- Tauch- und Ertrinkungsunfälle
- thermische Schäden
- Basisausbildung Fließwasserrettung
- Retten mit dem Motorrettungsboot
- Notfalltraining Reanimation
gelehrt.
Damit die Teilnehmer aber auch in der Praxis fit werden und das in der Theorie gelernte anwenden können wird in der Ausbildung zum Wasserretter viel Wert auf die praktische Ausbildung gelegt. In den Themenbereichen
- HLW am Erwachsenen, Kind und Säugling
- Retten eines Beinaheertrunkenen mit den üblichen Rettungsgeräten
- Retten eines Patienten aus dem Wasser mithilfe des Motorrettungsbootes
- Retten und Versorgen eines Tauchers
- Versorgung eines Verletzten an Land und anschließendem Transport über den Wasserweg
- Fließwasserrettung
- Knotenkunde
werden die Anwärter für den Wasserrettungsdienst ausgebildet. Der Lehrgang endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Mit dem Bestehen der Prüfung ist ab sofort ein Einsatz für den Wasserrettungsdienst in der Wasserwacht möglich. Als Wasserretter besteht weiter die Möglichkeit sich als Rettungstaucher, Motorbootführer oder Wachleiter bzw. Einsatzleiter ausbilden zu lassen.